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DORMAGO

Woitzik: Schwere Vorwürfe gegen Gutachter

01.09.2017 / 0:02 Uhr — Dormago

Dormagen. Mit schweren persönlichen Vorwürfen gegen Rechtsanwalt Dr. Wilfried J. Bank kritisiert Hans-Joachim Woitzik dessen vorgelegtes Rechtsgutachten zur Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens mit dem Ziel, das Hallenbad Nievenheim zu erhalten (Dormago berichtete). "Herr Dr. Bank arbeitet in seiner Stellungnahme mit frei erfundenen Textpassagen aus Ratssitzungen und zieht daraus immer falsche Schlussfolgerungen..." schreibt der Vorsitzende der Zentrumsfraktion im Dormagener Stadtrat in einer am Donnerstag verschickten Pressemitteilung. Woitzik wollte zudem in der gestrigen Sitzung des städtischen Hauptausschusses zur Informationsdrucksache "Sachstand Hallenbad" Stellung nehmen. Sein entsprechender Antrag wurde aber nach Gegenreden von Kai Weber (CDU) und Andreas Behncke (SPD) abgelehnt. Sie sahen zum jetzigen Zeitpunkt keine neuen Erkenntnisse.

Tatsächlich wurden die bereits am 10. April von einer Initiative angekündigten Unterschriften zum beabsichtigten Bürgerbegehren immer noch nicht vorgelegt. In der Drucksache erklärt die Stadt unter anderem: "Erst wenn die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens festgestellt ist, entfaltet sich die sogenannte Sperrwirkung des zulässigen Bürgerbegehrens gemäß Paragraf 26 Absatz 6 Satz 6 Gemeindeordnung, das heißt nur dann darf eine dem Begehren entgegenstehende Entscheidung nicht mehr getroffen oder mit dem Vollzug einer derartigen Entscheidung nicht mehr begonnen werden." Liege der Verwaltung kein Bürgerbegehren vor, ist keine Zulässigkeitsentscheidung des Rates möglich. Damit würde seitens der Stadtbad- und Verkehrsgesellschaft Dormagen als Badbesitzer der Abriss des Hallenbades Nievenheim und die Veräußerung des Grundstücks eingeleitet.

Folgende Schritte sind hierfür geplant:
- Schadstoffgutachten (3 Monate)
parallel dazu
- Vorbereitung Abbruchantrag und Abbruchstatik (4 Monate)
- Genehmigungsdauer (2 Monate)
- Ausschreibung und Vergabe (6 Monate)
- Abbruch (4 Monate). Pressefotos